„Die Budgetierung ist die Mutter aller Probleme.“

 „Die Budgetierung ist die Mutter aller Probleme.“¹, so brachte es der Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Urologen, Dr. Axel Schroeder, beim 70. DGU-Kongress in Dresden vor einigen Tagen auf den Punkt.

Im Rahmen des Gesundheitsstrukturgesetzes 1993, führte der damalige Gesundheitsminister Horst Seehofer eine Budgetierung der Ausgaben für Kliniken, Arzthonorare und Arzneimittel, als ein zentrales Steuerungsinstrument zur Ausgabenbegrenzung, ein. Der mit Herrn Dreßler ausgehandelte Kompromiss von Lahnstein hatte zur Zielsetzung, einerseits die Gesundheitsversorgung durch größere Wahlfreiheit zu verbessern und andererseits höhere Beitragsgerechtigkeit und mehr Wirtschaftlichkeit durch stärkeren Wettbewerb zu ermöglichen. Gleichzeitig folgte das neue Gesetz dem Grundgedanken der totalen Budgetierung aller Leistungsbereiche und der Verwaltungsausgaben.

Ein Budget, dass die Abrechnungsfähigkeit der ärztlichen Leistungen begrenzt und den Arzt die letzten Tage und Wochen im Quartal praktisch unbezahlt arbeiten lässt. Das SGB V §12 Abs. 1 gibt uns Ärzten vor: „Die Leistungen müssen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht überschreiten.“ Ob eine Heilmittelverordnung oder eine ausführliches ärztliches Gespräch mit dem Patienten medizinisch indiziert ist, liegt doch in der Therapiefreiheit des Arztes. 2016 sahen 61 % der Ärzte ihre Therapiefreiheit aufgrund des zunehmenden Kostendrucks in Frage gestellt². 

Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Gassen, forderte schon mehrfach, dass die Budgetierung abgeschafft werden muss und es klare Regelungen zur Finanzierung der Arzt-Patienten-Kontakt geben muss. 

Das zugewiesene Honorar, entspricht nicht den real erbrachten Leistungen. Der Arzt erhält ein Budget, wird quasi in seiner Leistung eingeschränkt, aber dem Patienten werden unbegrenzte Leistungen versprochen. 2 bis 4 Jahre später kommt es zur Wirtschaftlichkeitsprüfung mit Regressverfahren und der niedergelassene Kollege darf mehrere zehntausende Euro zurückbezahlt. Aber, er zahlt Leistungen zurück, die er sich nicht selber in die Tasche gesteckt hat oder wie es oft heißt „zu Unrecht“ erhalten hat. Nein, er bezahlt Beratungs- und Untersuchungskosten sowie Kosten aus Heilmittelverordnungen zurück, die der Patient allerdings dringend medizinisch benötigt hat. Im Klartext: der Arzt finanziert die Therapie seiner Patienten aus eigener Tasche! 

Laut aktuellen Zahlen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung³ werden Bundesweit im  hausärztlichen Bereich 6 % der ärztlichen Leistungen für Umsonst erbracht, im fachärztlichen Bereich sind es 15 %. Spitzenreiter ist hier Hamburg: im hausärztlichen Bereich sind es 22 %, im fachärztlichen Bereich sind es 21 % des Gesamthonorars, die nicht ausgezahlt werden. Ca. ein Viertel der erbrachten Leistungen werden nicht honoriert! Und dann sollen die Ärzte nach dem neuen Terminservice- und Versorgungsgesetz noch mehr Stunden arbeiten? Allein die Vorgabe der offenen Sprechstunde ist eine absolute Frechheit gegenüber den Arztpraxen. Zum einen entsteht ein wirtschaftlicher Schaden, wenn kaum Patienten kommen, und zum anderen wird die komplette Praxisorganisation durcheinander gebracht, wenn zu viele Patienten kommen. Es sollen letztendlich mehr Patienten behandelt werden und es muss noch mehr Zeiten für den bürokratischen Mehraufwand aufgebracht werden. 

Das ist eine Zumutung und Ausbeutung für den Sektor der niedergelassenen Ärzte. 

In meinem Wahlkreis führe ich regelmäßig Treffen mit niedergelassenen ärztlichen Kollegen durch. Und alle bestätigen, dass die Regressverfahren der Kassenärztlichen Vereinigungen bewusst fehlerhaft geführt werden, dass sogar Regressberatungen der Kassenärztlichen Vereinigungen falsch durchgeführt werden. Ein weiteres Problem ist, dass die Prüfungen rückwirkend auf 4 Jahre durchgeführt werden dürfen! Zum Vergleich: die zivilrechtliche Verjährungsfrist für Rückzahlungsansprüche beträgt 3 Jahre. 

Zusammenfassend lässt sich also feststellen, dass die Budgetierung eine Mengenbegrenzung und Einsparung am Patienten ist und die ärztliche Leistung als solche keine entsprechende Beachtung findet. Anstatt Patienten qualitativ und adäquat behandeln zu können, müssen Ärzte im Schnitt 7,4 Stunden für Verwaltungs- und Abrechnungstätigkeiten⁴ aufbringen und ständig die Budgetgrenze im Auge behalten. 

Ebenfalls eine Folge der Budgetierung ist die spärliche Terminvergabe am Quartalsende.  Das Budget ist ausgeschöpft und die Patienten werden auf das nächste Quartal verschoben, vor allem im Bereich der Hautärzte, Augenärzte und Gynäkologen⁵.

Viele medizinisch notwendige Leistungen werden dem Patienten verweigert bzw. erfolgt die Zuteilung, zum Beispiel der Heilmittelverordnungen, über die Morbidität des Patienten. 

Perspektivisch gesehen muss es aufgrund des demographischen Wandels und der zunehmenden Lebenserwartung der Patienten eine Reformierung im deutschen Gesundheitswesen geben und dazu gehört in erster Linie die Abschaffung der Budgetierung, eine Anpassung des EBM- und GOÄ-Leistungskataloges sowie die Neugestaltung der Bedarfsplanung. 

Das fordert nicht nur die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, verschiedene Hausarzt- und Facharztverbände sondern auch wir, die Alternative für Deutschland. Denn, dem Arzt bezahlt man seine Mühe und nicht die Gesundheit⁶.

In einer 2014 durch die Kassenärztliche Bundesvereinigung durchgeführten Befragung von Medizinstudenten⁷ ließ sich feststellen, dass viele den Bereich der niedergelassenen Tätigkeit in eigener Praxis ablehnen. Aus Sicht der Studenten bestehen die Probleme im Investitionsrisiko, zu vielen medizinfernen Tätigkeiten und Bürokratismus und vor allem Wirtschaftlichkeitsprüfungen und Regressverfahren. Lediglich 30,8 % der Medizinstudenten können sich vorstellen, als Hausarzt in eigener Praxis zu arbeiten. 

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung stellte 2017 ebenso fest⁸, dass jeder dritte Hausarzt über 60 Jahre alt ist, das Durchschnittsalter liegt bei 54 Jahren. Insgesamt waren in 2016 ca. 169.866 Ärzte und Psychotherapeuten an der vertragsärztlichen Versorgung beteiligt. Eine Erhöhung zu 2015 um 1,5 %. Aber unter Berücksichtigung der vielen Teilzeitstellen ergibt sich lediglich ein Plus der vertragsärztlichen Kapazitäten von 0,3 %.

Die Anzahl der Hausärzte lag in 2005 bei 53.225. Im Jahre 2020 wird diese Zahl auf 44.903 schrumpfen⁹. Das bedeutet einen Rückgang von ca. 16 %. 

Für die Terminservicestellen werden pro Jahr 12 Millionen Euro ausgegeben, Geld, was zu Aufhebung der Budgetierung verwendet werden muss. „Wenn alle Erstkontakte von den Kassen beglichen würden, entstünden Kosten von weniger als 500 Millionen Euro“, sagte Gassen gegenüber dem Spiegel. Er fordert di Aufhebung der Budgetierung der Ärzte in der GKV, die etwa „2 Milliarden Euro kosten würde.“

Spiegel Online berichtete (am 04.09.2018), dass die Finanzreserven der Krankenkassen bei mehr als 20 Milliarden Euro liegen. Von diesen Geldern können 10% in die Versorgung der Patienten investiert werden. Es geht bei der Abschaffung der Budgetierung nicht darum, die Ärzte reicher zu machen, sondern die realen Kosten, die durch die Behandlung eines Patienten entstanden sind, auch eins zu eins zu vergüten. Es ist eine Investition zum Wohle des Patienten und zur Effizienzsteigerung der niedergelassenen Ärzte.

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