Seit 2012 bis heute ist die Zahl der Organspender zurückgegangen. Deshalb finden wir einen Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Transplantationsgesetzes eine sehr gute Idee. Speziell die Verbesserung der Zusammenarbeit und die Stärkung der Transplantationsbeauftragten in ihrer Position, sind, in der Tat, die richtigen Hebel.
Aber, wenn man etwas macht, dann sollte man es auch gut machen und zu Ende diskutiert haben. Das Ziel muss eine Lösung sein, die den Menschen in unserem Land das Vertrauen in die Institutionen wieder zurückgibt. Eine Vertrauenslösung gewissermaßen! Ansonsten wird man, mit dem Gesetz, eher das Gegenteil bewirken, nämlich weniger Organspendebereitschaft und das wäre fatal.
Die Transplantationsbeauftragten erhalten weitreichende Kompetenzen durch das Gesetz. Soweit so gut! Was Sie allerdings nicht beachtet haben, ist, dass nur durch ein strenges, bundesweit einheitliches Ausbildungscurriculum der Bundesärztekammern, die notwendige Qualitätssicherung erreicht werden kann.
Das sollte allerdings, mit einer entsprechenden fachlichen und ethischen Eignungsprüfung, von den zukünftigen Transplantationsbeauftragten unter Beweis gestellt werden. Ansonsten schafft man nur Chaos.
Die AfD bemängelt, dass Transplantationsbeauftragte, selbstständig eigene Verfahrensabläufe zur Organentnahme in der Klinik erstellen können. In Deutschland sind derzeit mindestens 1.306 Entnahmemöglichkeiten verfügbar. Soll nun allen Ernstes riskiert werden, 1306 Verfahrensweisen zur Organentnahme einzeln irgendwie handhaben zu müssen? Was ist denn, wenn ein Transplantationbeauftragter vertreten werden muss? Vielleicht von einem Kollegen aus einem anderen Teil Deutschlands? Wird dann, das selbst installierte System der Organentnahme, von der Vorbereitung bis zur Betreuung der Hinterbliebenen, dann etwa von einem Tag zum anderen komplett umgekrempelt.
Oder schlimmer noch, soll dann ein Vertreter, im eigenen Haus, der noch nicht mal ein Arzt sein muss, die Verantwortung, dieses, so hoch sensible Procedere übernehmen? Nein. Sollte man, nicht auch gerade hier, bei der so massiven Erweiterung der Privilegien der Transplantationsbeauftragten, nicht auch, bestimmte Verhaltensregeln und – verpflichtungen juristisch verankert abverlangen? Wir denken, dass dies unumgänglich ist.
Die Regierung muss eine bundeseinheitliche Richtlinie schaffen, die im Einzelnen die Zuständigkeiten sowie Handlungs- und Prozessabläufe in Entnahmekliniken festlegt. Ein Qualitätsmanagementsystem für den Prozessablauf der Organspende, verbindlich für alle Entnahmekrankenhäuser und Transplantationszentren. Das schafft Vertrauen und Kontinuität!
Last but not least, mein Appell an die Regierung; Erkennen Sie auch die Spendenbereitschaft als Ehrenamt an! Verbessern Sie die Überlebenschance von Dialysepatienten durch die Einführung und Vergütung der Cross-Over-Spende! und Bitte lehnen Sie nicht gleich, ohne nachzudenken jeden Antrag der AfD ab!
Die Grundidee des Gesetzentwurfs ist gut, aber es fehlt an Strukturierung und Qualitätsabsicherung. Stimmen Sie zu, unsere Zusatzanträge zurück an den Ausschuss zu überweisen, damit wir nochmals gemeinsam beraten! Ich bin mir sicher, dass wir eine gute Lösung finden werden, mit der wir das das Vertrauen in die Organspende wieder zugewinnen können.
Es geht hier nicht um uns, es geht einzig und allein um das Interesse und das Wohl unserer Bürger und unserer Patienten in unserem Land.
Ihr,
Dr. Robby Schlund