Masernfälle nehmen weltweit zu – Koalition prüft bundesweite Impfpflicht

Bereits im August 2018 hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) darüber informiert, dass in der Europäischen Region der WHO eine drastische Zunahme von Masernerkrankungen zu verzeichnen ist. Sieben Länder, darunter Frankreich, Georgien, Griechenland, Italien, russische Föderation, Serbien und Ukraine, gaben in 2018 mehr als 1000 Infektionsfälle bei Kindern und Erwachsenen an. In Deutschland waren im Jahr 2018 laut dem Robert-Koch-Institut 543 Masernfälle gemeldet worden, im Vorjahr allerdings 929 Fälle. Am stärksten betroffen war aber die Ukraine, mit 23.000 Fällen. Das entspricht mehr als der Hälfte der gemeldeten Masernerkrankungen und eine weitere Zunahme ist nicht auszuschließen.

Gründe für diese rasche Verbreitung der hochansteckenden Krankheit sind laut WHO zum einen die unzureichende Qualität der Krankheitsüberwachung und zum anderen der niedrige Impfschutz in einigen Ländern.

Die Impfung gegen diese Viruserkrankung erfolgt bereits im Kleinkindalter. Die erste Teilimpfung findet regulär zwischen dem 11. Und 14. Lebensmonat, die zweite Teilimpfung nach 4 Wochen statt. Erst dann ist der Impfschutz vollständig und eine Ansteckung ausgeschlossen. Impfreaktionen und Nebenwirkungen sind eher selten.

Um eine Weiterverbreitung der Krankheit zu verhindern, muss eine Impfquote von 95% der Bevölkerung erreicht sein. Anlässlich der Europäischen Impfwoche hat das RKI die neuen Impfquoten der Schulanfänger im Epidemiologischen Bulletin 16/2018 veröffentlicht. Im Jahr 2016 haben somit erstmals alle Bundesländer bei der ersten Masernimpfung die Impfquote von 95 Prozent erreicht. Bei der aber entscheidenden zweiten Masernimpfung liegt die bundesweite Impfquote nur bei 92,9 Prozent.

Um einen erneuten Ausbruch der Masernerkrankung zu verhindern, spricht sich die Mehrheit der Ärzte der Alternativen für Deutschland für eine Pflicht zur Einfachimpfung aus. Mehrfachimpfungen sollten hingegen freiwillig bleiben. Krankheiten oder sogar der Tod durch die nicht geimpfte Krankheit selber sind weitaus größer, als ein vielleicht einsetzender Impfschaden. Durch Einhaltung der Qualitätsrichtlinien und Betreiben eines Qualitätsmanagementsystems in Arztpraxen sollten Impfschäden sehr gering vorkommen, auch aufgrund der ausgezeichneten Qualität moderner Vakzine. Bei dennoch, extrem selten, auftretenden Impfschäden sind die Hersteller des Medikamentes entsprechend zur Schadensregulierung und Kostenübernahme verpflichtet. Die Politik muss verantwortungsbewusst mit der Gesundheit unserer Kinder umgehen und eine entsprechende Impfpflicht kostenfrei zur Verfügung stellen.