Ein EU-Gericht hob am vergangenen Dienstag in einem polnischen Rechtsstreit die Entscheidung der Europäischen Kommission von 2016 auf, den Zugang von Gazprom zur Opal-Gaspipeline, die Nord Stream-Gas erhält, zu erweitern, da dies gegen das Prinzip der Energiesolidarität verstößt.
Die aufgehobene Entscheidung gab dem russischen Unternehmen die Möglichkeit, zusätzlich bis zu 10,2 Milliarden Kubikmeter Gas pro Jahr über Opal zu transportieren und an entsprechenden Auktionen teilzunehmen. Nach europäischen Standards kann Gazprom nun nur noch mit der Hälfte der Transportkapazität dieser Leitung rechnen.