Krankenkassen rutschen in die Pleite

Die deutschen Krankenkassen stehen vor einem massiven Problem, denn sie müssen die Kosten der zurückliegenden teuren Gesundheitsreformen auffangen, die sich auf 10 bis 15 Milliarden Euro jährlich summierten. Die schwächelnde Konjunktur und somit ein Rückgang der Anzahl sozialversicherungspflichtiger Beschäftigter tun ihr Übriges dazu.

Die Regierungspolitik der letzten Jahre kommt nun dem Beitragszahler teuer zu stehen. Beitragsanhebungen oder auch Anhebung der Zusatzbeiträge werden die Folge sein. Jährlich steigende Ausgaben in Höhe von 10 bis 15 Milliarden Euro können durch sinkende Einnahmen nicht mehr kompensiert werden.

Die Krankenkassen fordern nun die geplante Reform des Risiko­struk­tur­aus­gleichs zwischen den Kassen rasch umzusetzen. Denn jedes Jahr werden an die Krankenkassen über den Gesundheitsfonds mehr als 200 Milliarden Euro an Beitragsgeldern ausgezahlt. Die Zuweisungen orientieren sich dabei unter anderem an Alter und Geschlecht der Versicherten. Allerdings besteht hier ein Ungleichgewicht zugunsten großer Kassen. Dadurch entstehen an anderer Stelle Finanzierungslücken. Die AOK bekommt aufgrund der Struktur ihrer Versicherten rund 1,3 Milliarden Euro pro Jahr mehr, als sie zur Versorgung ihrer Versicherten ausgeben. Diese betont allerdings, sie habe sich den Wettbewerbsvorteil durch bedarfsgerechtes Kostenmanagement selbst erarbeitet.

Grundidee dieses Finanzausgleiches ist es, Risikounterschiede zwischen den Kassen auszugleichen. So erhalten Kassen mit vielen älteren und chronisch erkrankten Mitgliedern mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds als solche, die überwiegend gesunde Mitglieder haben. Kritikern zufolge wurde dieser Finanzausgleich jedoch in der Vergangenheit häufig durch Manipulation ausgenutzt.

In ca. 2 Wochen tritt nun der GKV-Schätzerkreis zusammen, dessen Ergebnisse zukunftsweisend für die Berechnung der durchschnittlichen Zusatzbeiträge für das nächste Jahr sein werden. Dem Schätzerkreis gehören Fachleute des Bundesministeriums für Gesundheit, des Bundesversicherungsamtes sowie des GKV-Spitzenverbandes an. Den Vorsitz hat das Bundesversicherungsamt. Er hat nach § 220 SGB V hat die Aufgabe, auf der Basis der amtlichen Statistiken der gesetzlichen Krankenversicherung, die Entwicklung der Einnahmen, Ausgaben sowie der Zahl der Versicherten und Mitglieder in der gesetzlichen Krankenversicherung des laufenden Jahres zu bewerten und auf dieser Grundlage eine Prognose über die weitere Entwicklung im jeweiligen Folgejahr zu treffen. Nach Auswertung der Ergebnisse dieser Schätzung wird der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz nach § 242a SGB V für das Folgejahr vom Bundesministerium für Gesundheit festgelegt und jeweils bis zum 1. November eines Kalenderjahres bekannt gemacht.

Die Deutschen finanzieren ein großes und teures Gesundheitssystem, erhalten dafür aber keineswegs Spitzenqualität. Allein demografiebedingt werden die Probleme auf der Beitragsseite noch steigen. Unser derzeitiges Gesundheitssystem braucht also eine grundsätzliche Erneuerung.