Die ganze Welt ist in Aufruhr, denn die Corona-Krise ist überall. Deshalb ist es wichtig und richtig schnell zu reagieren, aber nicht überstürzt und unüberlegt. Die Bundesregierung bringt heute diesbezüglich verschiedene Gesetzänderungen auf den Weg, dennoch muss gerade bei derart weitreichenden Veränderungen ganz genau hingesehen werden und nicht alles in gutem Glauben durchgewunken werden.
Was will die Bundesregierung?
Mit ihren drei Gesetzentwürfen zum Schutz der Bevölkerung, zur Entlastung der Krankenhäuser und zum Sozialschutz hinsichtlich der Corona-Krise möchte die aktuelle Regierung im Fall einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, dem Bundesministerium für Gesundheit entsprechende Befugnisse erteilen. Doch dahinter verbergen sich viele einschneidende Veränderungen und massive Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte. Vorrangig soll demnach das Bundesgesundheitsministerium ermächtigt werden, durch Anordnung oder Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates Maßnahmen zur Grundversorgung mit Arzneimitteln, einschließlich Betäubungsmitteln, Medizinprodukten, Hilfsmitteln, Gegenständen der persönlichen Schutzausrüstung und Produkten zur Desinfektion sowie zur Stärkung der personellen Ressourcen im Gesundheitswesen zu treffen.
Die grundsätzliche Zuständigkeit bei den Landesbehörden und dem Robert-Koch-Institut sollte bleiben. Außerdem soll der nationale Epidemie-Fall vorerst begrenzt bis zum 30.09.2020 gelten.
Mit dem Gesetzentwurf zum Ausgleich Covid-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen (Covid-19-Krankenhausentlastungsgesetz) sollen u.a. Pauschalbeträge wegen Aussetzungen planbarer Operationen gezahlt werden. Außerdem sollen Krankenhäuser für zusätzlich geschaffene oder vorgehaltene Intensivbetten einen Pauschalbetrag erhalten. Für Mehrkosten, insbesondere bei persönlichen Schutzausrüstungen, erhalten Krankenhäuser vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 einen Zuschlag je Patientin und Patient in Höhe von 50 Euro, der bei Bedarf verlängert und erhöht werden kann.
Der Schein trügt
Allerdings werden für die Vertragsärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden keine verbindlichen Aussagen getroffen. Denn die vorgesehenen „Ausgleichszahlungen“ für pandemiebedingte Honorarverluste sind eine hohle Floskel.
Nach § 87a Absatz 3a wird folgender Absatz 3b eingefügt: „(3b) Mindert sich das Gesamthonorar eines vertragsärztlichen Leistungserbringers um mehr als 10 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal und ist diese Honorarminderung in einem Fallzahlrückgang in Folge einer Pandemie, Epidemie, Endemie, Naturkatastrophe oder eines anderen Großschadensereignisses begründet, kann die Kassenärztliche Vereinigung eine befristete Ausgleichszahlung an den vertragsärztlichen Leistungserbringer leisten.“
Ausgleichszahlungen können durch die KV gezahlt werden, müssen aber nicht. Das ist ein erhebliches Problem und führt zu Ungleichbehandlung.
Der Teufel steckt im Detail
Weiter heißt es: „Die Ausgleichszahlung ist beschränkt auf Leistungen, die gemäß Absatz 3 Satz 5 und 6 außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung vergütet werden. Die Ausgleichszahlung ist in der Höhe zu mindern, in der der vertragsärztliche Leistungserbringer Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz oder finanzielle Hilfen aufgrund anderer Anspruchsgrundlagen erhält.“
Ergo wird der Ausgleich nicht bezogen auf die vertragsärztliche Vollversorgung gezahlt, sondern nur bezogen auf die „neuen“ Leistungen gemäß TSVG §87a (3) SGB V.
Die Krönung dieser vermeintlichen Hilfe ist, dass sich die begründende Honorarminderung auf den Zeitraum des jeweiligen Vorjahresquartals bezieht – honorarwirksam ist das TSVG aber erst seit September 2019, was heißt, für das komplette II. Quartal und 2/3 des III. Quartals wird es keinen Cent geben.
Die AfD hat sich für die Berufsgruppen der Vertragsärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten und Logopäden eingesetzt und einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht, allerdings wurde der im Gesundheitsausschuss abgelehnt.
Die weitere Entwicklung diesbezüglich bleibt abzuwarten.