Krankenhausentlastungsgesetz gefährdet Arztpraxen!

Am gestrigen Freitag stimmte nun auch der Bundesrat für das Krankenhausentlastungsgesetz. Es sieht für den niedergelassenen vertragsärztlichen Bereich Folgendes vor:

• Mindert sich das Gesamthonorar eines Vertragsarztes als Folge einer Pandemie, Epidemie, Endemie, Naturkatastrophe oder eines anderen Großschadensereignisses, um mehr als 10 Prozent gegenüber dem Vorjahresquartal, kann die Kassenärztliche Vereinigung eine befristete Ausgleichszahlung leisten. Allerdings ist die Zahlung beschränkt auf Leistungen außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. Die Erstattung erfolgt durch die Krankenkassen.

• Sollte die Fortführung des Arztpraxisbetriebes wegen der eben genannten Faktoren gefährdet sein, werden Regelungen getroffen, um das Honorar und die Wahrnehmung des Versorgungsauftrags zu sichern.

Nun, das hört sich erstmal schön an, aber es handelt sich lediglich um eine KANN-Bestimmung! Der Fortbestand vieler Arztpraxen ist aktuell in massiver Gefahr. Täglich sind die Kollegen und deren Mitarbeiter den Gefahren von Corona ausgesetzt, haben keine Schutzkleidung mehr, das Desinfektionsmittel neigt sich dem Ende und dazu sollen die telefonischen Kontaktaufnah­me zwischen Arzt und Patient intensivieren, die sie ohne Erweiterung der telefonischen Abrech­nungsmodalitäten noch nicht einmal abrechnen können.

Entsprechende Änderungsanträge der AfD zur Unterstützung der niedergelassenen Ärzte in Deutschland dazu wurden schlichtweg abgelehnt!

Unzumutbar und durch meine ärztlichen Kolleginnen und Kollegen bald nicht mehr durchführbar. Sollte hier nicht rasche gehandelt werden, stehen viele Praxen vor dem aus!