Massentests und Datenspeicherungen – nicht mit uns!

Neuer Gesetzentwurf – gut gedacht, schlecht gemacht  

Vor einigen Wochen wurden durch die Bundesregierung viele Maßnahmen, Regelungen und Hilfen verabschiedet. Am 20.04.2020 wurde nun ein erneutes Gesetzentwurf auf den Weg gebracht, ein zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite.

Wie auch das erste, muss nun auch das zweite Gesetz eher skeptisch betrachtet werden, denn an vielen Stellen ist es gut gedacht aber schlecht gemacht.

Die Einführung eines Arzneimittelautomaten auf den Stationen des Krankenhauses ist zur weiteren Arbeitsentlastung zwar eine gute Idee, aber es fehlt die Endkontrolle durch den Apotheker im Rahmen eines Medikamentenmanagements.

Ebenso kritisch zu bewerten ist die Übernahme der innerdeutschen Behandlungskosten der aufgenommenen ausländischen Patienten in der aktuellen Corona-Krise. Die hier angedachten 20 Millionen Euro dienen lediglich dazu, das Krankenhaussystem weiter zu stärken und die niedergelassenen Praxen zu schwächen. Durch die aktuelle Epidemie werden ca. 50 bis 60 Prozent der Haus- und Facharztpraxen in eine finanzielle Schieflage kommen, mit der Folge von Personalentlassungen und Praxisschließungen. Das ist nicht tragbar!

Der neue Gesetzentwurf würde außerdem die Grundlage zu Massen-Testungen durch symptomunabhängige Übernahme der Kosten durch die gesetzliche Krankenversicherung schaffen. Der Immunstatus solle erfasst werde und durch Meldepflichten an den öffentlichen Gesundheitsdienst der Kommunen übermittelt werden. Es handelt sich hier um hochsensible Daten und medizinische Auswertungen einzelner Bürgerinnen und Bürger. Zwar sagte Gesundheitsminister Spahn; „Es wird keine verpflichtenden Blutabnahmen geben, wie auch Verpflichtende Apps. Das Einverständnis des Einzelnen wird natürlich vorausgesetzt. „

Eine Massentestung und Massenspeicherung von medizinischen und persönlichen Daten wäre jedoch in jedem Fall akzeptabel und dieser Gesetzentwurf abzulehnen.