Niedergelassene Ärzte zu wenig bedacht!

Der Erweiterte Bewertungsausschuss, als Schiedsgremium, welcherer zusammengesetzt ist aus den Mitgliedern des Bewertungsausschusses sowie einen unparteiischen Vorsitzenden und zwei weitere unparteiische Mitglieder, ist nun in seiner Sitzung zu einem abschließenden Ergebnis bezüglich der Honorarverhandlungen gekommen.

Der sogenannte Orientierungswert wird zum 01. Januar 2020 von bisher 10,9871 Cent auf 11,1244 Cent erhöht. Somit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen lediglich um circa 1,25 Prozent an – eine Armutszeugnis gegenüber den niedergelassenen Kollegen. Auch der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, Dr. Andreas Gassen, erklärt: „Das ist eine grobe Missachtung der Leistungen der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen“.

Die ambulant ärztlichen und psychotherapeutischen Behandlungen bilden den Stützpfeiler in unserem Gesundheitssystem. In Zeiten der Corona-Pandemie haben sie den stationären Sektor massiv entlastet, denn sechs von sieben Patienten wurden ambulant behandelt. Im Gegenzug zu den Krankenhäusern gehen die Arztpraxen nahezu leer aus. 1,25 Prozent Vergütungsanstieg steht einem enormen Anstieg des Arbeitskostenindex gegenüber. Die Arbeitskosten je geleistete Arbeitsstunde im zweiten Quartal 2020 sind um 1,9 Prozent zum Vorquartal und 5,1 Prozent zum Vorjahresquartale gestiegen.  Massiv steigende Nebenkosten und minimale Erhöhungen der ärztlichen und psychotherapeutischen Vergütungen schrecken gerade unsere Nachwuchsmediziner  ab, sich in eigener Praxis niederzulassen. Dazu kommen überdurchschnittlich viele Stunden für Bürokratie, Einhaltung von Tarifverträgen und zahlreiche Weiterbildungskurse. Dem aktuellen und weiter zunehmenden Ärztemangel muss dringend entgegen gewirkt werden, aber positive Anreize setzen eben nur angemessene Vergütungen.