Qualitätsorientierte Behandlungen statt überflüssige Gewinnoptimierung

Diagnosis Related Groups, kurz DRG, bezeichnet „diagnoseorientierte Fallpauschalen“, die seit 2004 als geltendes Abrechnungssystem in deutschen Krankenhäusern angewendet werden müssen.

Mit seiner Einführung versprach man sich eine wirtschaftlichere und kostengünstigere Krankenhausarbeit. Aber leider ist genau das Gegenteil eingetreten: Personalnotstand, kürzere Liegezeiten und damit verbundenen Komplikationen bei Patienten, Zunahme der Privatisierung von Krankenhäusern bezeichnen die Realität. Medizinische und pflegerische Entscheidungen sind der ökonomischen Effizienz des Krankenhauses und somit der Gewinnmaximierung der Stakeholder ausgesetzt. Bedarfsqualität und Behandlungsnotwendigkeiten orientieren sich nicht mehr am Patientenwohl.

Deshalb fordert die AfD die Bundesregierung auf: Das in Deutschland angewandte DRG-System abzuschaffen und alle Maßnahmen zu unternehmen, dass vorher angewandte System des Selbstkostendeckungsprinzips wieder einzuführen.

Dass unsere Verbesserungsvorschläge im Ausschuss keine Mehrheit gefunden haben, ist für die Zukunftsfähigkeit, vor allem der kleinen Krankenhäuser, fatal.

Eine komplette Neustrukturierung der Vergütung nach einem vorausgezahlten, regionalorientierten Pro-Kopf-Vergütungssystem, dem Prospektiv-Regionalen Pauschalensystems (PRP-System) muss erfolgen. Das System basiert auf einer Vergütungsform, bei der die ökonomische Hauptverantwortung und ein Teil der Versicherungsrisiken auf die Leistungserbringer übergehen. Mit diesem PRP-System besteht kein Anreiz mehr, für überflüssige Mehrleistungen und Gewinnoptimierung durch Investoren. Nur durch qualitätsorientierte Behandlungen lassen sich neue Zuwächse erzielen.

Patientenfreundlichkeit, Innovationen und Flexibilität müssen wieder an erster Stelle stehen. Die AfD handelt im Sinne und im Auftrag der Patienten, des Personals und vor allem der schwer angeschlagen kommunalen Krankenhäuser.

Obgleich wir positive Ansätze in dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung sehen, können wir nicht so weit gehen und dem Antrag zustimmen, sondern müssen den Gesetzesantrag ablehnen.