Gesundheits-Apps zu Lasten der Solidargemeinschaft: Fluch oder Segen ?

Kennen Sie schon das Verzeichnis für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)? In dieser Datenbank sind verschiedene Programme und Apps hinterlegt, die von Ärzten und Psychotherapeuten verordnet werden können, um Sie als Patient in der medizinischen Erkennung, Behandlung und Betreuung zu unterstützen. Es handelt sich zum Beispiel um eine Tinnitus-Therapie oder Anwendungen für Patienten mit Angststörungen, digitale Schmerztagebücher und Erinnerungen für Medikamenteneinnahme. Aktuell sind 21 Anwendungen in der Prüfung, 75 weitere in der Beratung. Die Kosten werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Das fatale dabei ist aber, sobald das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eine neue Gesundheitsanwendung in das Verzeichnis aufgenommen hat, müssen die Krankenkassen für ein ganzes Jahr jeden beliebigen Preis des Herstellers bezahlen. Erst nach Ablauf des Jahres können Preisverhandlungen durchgeführt werden. Welch ein Irrsinn zu Lasten der Solidargemeinschaft!

Dazu Dr. Robby Schlund: „Ich frage mich ernsthaft, wem diese digitale Technologie überhaupt etwas nützen soll? Unser Gesundheitsminister spricht von einer „Weltneuheit“, denn Deutschland sei das erste Land, in dem es Apps auf Rezept gibt. Was für eine Errungenschaft, wenn man bedenkt, dass circa 21 Prozent unserer Bevölkerung, also rund 17,5 Millionen Menschen 65 Jahre und älter sind und sicherlich kein Smartphone oder Tablet zu Hause haben!“ Der Anteil der unter 18 Jährigen ist mit knapp 14 Millionen Jungen und Mädchen fast genauso hoch.

„Nach dem Digitale-Versorgung-Gesetz sollen ärztliche Leistungen, die mit der Nutzung der DiGA verbunden sind, entsprechend honoriert werden, was der Bewertungsausschuss nun prüfen und im EBM passen muss.“, so Schlund weiter, „Ärzte und Psychotherapeuten werden allein mit der Erklärung und Veranschaulichung einen extremen Mehraufwand haben, der natürlich entsprechend honoriert werden muss. Aber es ist wie immer in Deutschland, erst führen wir etwas ein und dann überlegen wir, wie wir das eigentlich bezahlen wollen!“

Die AfD-Fraktion fordert außerdem schon seit Dezember 2019, dass als Voraussetzung für die Aufnahme einer Gesundheits-App in das Verzeichnis mindestens eine randomisiert kontrollierte Studie durchzuführen sei und dass Gesundheits-Apps, die zum Zeitpunkt der Antragstellung beim BfArM keine positive Wirkung evidenzbasiert nachweisen können, nicht auf die Liste der digitalen Anwendungen zu setzen ist. Der Schutz der Patienten und der hochsensiblen Daten muss an erster Stelle stehen.