Niedergelassene Ärzte nicht mehr bedacht

Der Grundsatz „Ambulanz vor Stationär“ findet leider in der finanziellen Unterstützung keine Anwendung. Während die Krankenhäuser sogenannte Freihaltepauschalen erhalten, gehen die Arztpraxen in 2021 bisher leer aus.

Im März 2020 wurde für die niedergelassenen Ärzte im ambulanten Bereich ein finanzieller Schutzschirm bereitgestellt. Dieser sah vor, dass die morbiditätsbedingte Gesamtvergütung trotz reduzierter Leistungsmenge im regulären Umfang ausgezahlt wird. Die Krankenkassen müssen also genauso viel Geld für die Versorgung der Patienten bereitstellen wie zu Nicht-Pandemie-Zeiten. Voraussetzung dafür war eine Fallzahlminderung in einem Umfang, die die Fortführung der Arztpraxis gefährden würde. Die Entscheidung darüber, wann eine solche Fallzahlminderung vorliegt, hat die jeweilige Kassenärztlich Vereinigung im Absprache mit den Krankenkassen zu treffen. So weit so gut!

Doch zum Ende des Jahres liefen diese Hilfen nun aus und eine Verlängerung ist bisher nicht in Sicht. Unverständlich, wenn man bedenkt, dass mindestens 85 Prozent der Corona-Patienten ambulant versorgt werden und damit die stationären Einrichtungen entlastet werden. Denn die Ausgleichszahlungen retten die Arztpraxen in Deutschland nicht nur vor einer drohenden Existenzvernichtung sondern sollten auch als Anerkennung für herausragende Leistungen in der Pandemiezeit gelten.