Nach der Priorisierungsgruppe 1 kommt es nun zur Immunisierung der zweiten Gruppe. Gemeint sind hier u.a. chronisch kranke Patientinnen und Patienten, die unter Vorlage eines ärztlichen Attestes bezüglich der Vorerkrankungen auf Wunsch ihre Impfung erhalten.
Doch gerade für die niedergelassene Kollegen bedeuteten diese Atteste einen sehr hohen Arbeitsaufwand. In Berlin hat sich deshalb nun die kassenärztliche Vereinigung dazu bereit erklärt, anhand der Abrechnungsdaten die Einladungen an die chronisch kranken Menschen zwischen 65 und 70 Jahren zu übernehmen. Darin befindet sich auch ein Terminbuchungscode, mit welchem der Termin in einem Impfzentrum vereinbart werden kann.
Doch leider sind in den Quellen der Kassenärztlichen Vereinigung nur die Daten der Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen erfasst. Die Mitglieder der privaten Krankenversicherungen, was u.a. auch die zu schützenden Gruppen der Polizisten, Erzieher, Lehrer betreffen, fallen durch das Raster und werden somit ausgegrenzt. Gleichbehandlung Fehlanzeige! Außerdem muss man hier wirklich die Nutzung der Abrechnungs- und persönlichen Daten hinterfragen, denn die Rechte und Pflichten der DSGVO müssen beachtet werden. Der zuständige Senat in Berlin war bisher laut Medienberichten nicht bereit zu erklären, wie die Impfeinladung für Privatversicherte nun erfolgen soll.
„Das Privatversicherte zur Immunisierung nicht eingeladen bzw. informiert werden halte ich für höchst problematisch! Jeder zweite Mensch in Deutschland leidet an einer chronischen Krankheit, das betrifft auch ca. 4,55 Millionen privatversicherte Patienten. Hier muss dringend ein Informationssystem geschaffen werden, um in Sinne der Gleichbehandlung die Möglichkeit zur Impfterminvereinbarung zu schaffen.“, so Dr. Robby Schlund.