Schon die ersten drei Bevölkerungsschutzgesetze haben das Bundesministerium für Gesundheit sowie die Bundesregierung ermächtigt, u.a. Verordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates und des Bundestages zu veranlassen.
Das nun vierte Bevölkerungsschutzgesetz zielt darauf ab, unter Berufung auf das neue Corona-Virus weiter einschneidende Grundrechtseinschränkungen zu beschließen, um die Ausbreitung des Corona-Virus SARS CoV-2 einzudämmen und die einzelnen Bundesländer zu entmachten. So sind bundeseinheitliche Maßnahmen ab einem Inzidenzwert von 100 vorgesehen: nächtliche Ausgangssperren, weitere Kontaktbeschränkungen und Schließungen von Einzelhandel, Gastronomie, Schulen und Kindergärten. Ebenso soll die Regierung via Rechtsverordnung ermächtigt werden, Gebote und Verbote zur Bekämpfung von Krankheiten, die durch Covid19 verursacht werden, im Alleingang zu erlassen. Eine zeitliche Begrenzung des Gesetzes ist nicht vorgesehen, sie richtet sich lediglich nach dem Zeitrahmen der aktuell gültigen pandemischen Lage.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die im Grundgesetz garantierten allgemeinen Persönlichkeitsrechte, wie beispielsweise die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Berufsausübung, Reise- und Bewegungsfreiheit und die Unverletzlichkeit der Wohnung, erheblich eingeschränkt und die Länder in ihrer Gesetzgebung entmachtet, was wir ablehnen. Die bisherige Bewältigung der Corona-Pandemie zeigt, dass Maßnahmen wie die Stärkung des öffentlichen Gesundheitsdienstes notwendig sind; dies rechtfertigt aber nicht diese massiven Einschränkungen der Grundrechte.
Das Katastrophen- und Krisenmanagement in unserem Land ist eine einzige Tragödie. Seit über einem Jahr treten wir nun auf der Stelle, die Menschen werden mit Durchhalteparolen hingehalten und eine zwingend notwendige Pandemie-Strategie ist nicht erkennbar.
Pleiten, Pech und Pannen, so lässt sich das letzte „Corona-Jahr“ zusammenfassen. Noch
immer sind Gesundheitsämter unterbesetzt, Corona-Schnelltests nicht flächendeckend
angewendet, die Corona-WarnApp nutzlos und das Impfmanagement chaotisch.
Präventive Maßnahmen sucht man vergeblich, genauso wie den schnellen Fortschritt in
der Digitalisierung.
Die AfD fordert bereits seit Februar 2020(!) die Einführung eines gestuften Pandemie-Rastermanagement. Dass man so der Pandemie tatsächlich entgegenwirken kann, zeigen Länder wie z.B. Russland, China oder Südkorea. Einen längerfristigen Lockdown brauchte es dort nicht, um die Lage in den Griff zu bekommen, denn dort setzte man bereits ein Rastermanagement als langfristige wirksame Maßnahmen um, sodass das normale Leben, unter dem Schutz der Risikogruppen, weiter läuft.
Ich werde auch dieses „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ ablehnen!