NEIN zum vierten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite!

Das nun vierte Bevölkerungsschutzgesetz zielt darauf ab, einschneidende Grundrechtseinschränkungen zu beschließen und die einzelnen Bundesländer zu entmachten. Nächtliche Ausgangssperren, weitere Kontaktbeschränkungen und Schließungen von Einzelhandel, Gastronomie, Schulen und Kindergärten. Ebenso soll die Regierung ermächtigt werden, Gebote und Verbote im Alleingang zu erlassen. Eine zeitliche Begrenzung des Gesetzes ist nicht vorgesehen.