Schon die ersten drei Bevölkerungsschutzgesetze haben das Bundesministerium für Gesundheit sowie die Bundesregierung ermächtigt, u.a. Verordnungen ohne Zustimmung des Bundesrates und des Bundestages zu veranlassen. Am Mittwoch beschloss der Bundestag nun das vierte Bevölkerungsschutzgesetz – doch nicht ohne Gegenwehr.
Über 8.000 Bürgerinnen und Bürger zeigten am Mittwoch in Berlin ihren Unmut über dieses Gesetz, mir dem die im Grundgesetz garantierten allgemeinen Persönlichkeitsrechte, wie beispielsweise die körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Berufsausübung, Reise- und Bewegungsfreiheit und die Unverletzlichkeit der Wohnung, erheblich eingeschränkt und die Länder in ihrer Gesetzgebung entmachtet werden.
Die AfD Fraktion stimmte geschlossen dagegen und forderte schon Im Vorfeld FREIHEIT statt NOTSTAND. Dr. Robby Schlund machte sich ein Bild von der Demonstration und bekräftigte die Unnötigkeit dieses Gesetzes.
Die AfD fordert bereits seit Februar 2020(!) die Einführung eines gestuften Pandemie-Rastermanagement. Dass man so der Pandemie tatsächlich entgegenwirken kann, zeigen Länder wie z.B. Russland, China oder Südkorea. Einen längerfristigen Lockdown brauchte es dort nicht, um die Lage in den Griff zu bekommen, denn dort setzte man bereits ein Rastermanagement als langfristige wirksame Maßnahmen um, sodass das normale Leben, unter dem Schutz der Risikogruppen, weiter läuft.