Presse- & Meinungsfreiheit: EU misst mit zweierlei Maß

Die lettische Polizei nimmt Valentin Roshentsovs, Chefredakteur von „Sputnik Lettland“, für einige Stunden in Gewahrsam. Das ist unverständlich und verstößt gegen die Pressefreiheit. 

Valentin Roshentsovs ist lettischer Staatsbürger. Damit hat er aus meiner Sicht die gleichen Menschenrechte wie das Recht auf freie Meinungsäußerung, die in der lettischen Verfassung durchaus verankert sind. Es ist völlig unverständlich, wieso er aufgrund seiner freien Meinungsäußerung mehrere Stunden festgesetzt wurde.

Das ist ein typisch lettisches Problem. Obwohl die Menschenrechte in der lettischen Verfassung in Artikel 91 und Artikel 100 verankert sind, sind viele Dinge dort kritisch zu bewerten. Hinsichtlich der Behandlung behinderter Menschen oder auch bei den Staatenlosen. Diese Diskriminierung kritisieren auch Menschenrechtsorganisationen wie Amnesty International.

Die EU müsste eingreifen, doch der springende Punkt ist, dass in der EU verschiedene Richtlinien unterschiedlich gehandhabt werden. In der EU wird keine Kritik an diesem Vorgang geäußert, gleichzeitig aber massive Kritik beispielsweise an China hinsichtlich der Menschenrechte. Das ist aus AfD-Sicht ein Kritikpunkt, dass man hier mit zweierlei Maß misst. Die EU sollte auf Einhaltung der Pressefreiheit und Meinungsfreiheit in Lettland drängen und Riga ermahnen.

 

Ihr,

Dr. Robby Schlund

Interview mit Sputnik Deutschland

Ich sprach mit Alexander Boot von Sputnik Deutschland über den Fall Valentin Roshentsovs.

Zum lesen des Artikels, klicken. (Quelle: Sputnik Deutschland)

Ukraine verhaftet Leiter von Ria Novosti wegen angeblichen „Landesverrat“.

Der Journalist Kirill Wyschinski wird kurz nach der Eröffnung der Brücke Russlands auf die Krim verhaftet.

Aus meiner Sicht liegt hier kein Vergehen des Journalisten Wyschinksis vor.

Die Grundlagen einer demokratischen Gesellschaft sind öffentliche Debatten und auch Kritik. Davon lebt die Demokratie. Die Diffamierung von Journalistinnen und Journalisten ist ein schlechtes Zeichen für den Gesundheitszustand einer Demokratie. Leider geschieht dies zunehmend auch in Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Immer mehr demokratisch gewählte Staats- und Regierungschefs stellen die Pressefreiheit in Frage und behandeln kritische Journalisten als Feinde und verfolgen diese als „Verräter“ und „Terroristen“.

Im Fall Kirill Wyschinski ist zu prüfen, ob hier Willkür Seitens der Ukrainischer Regierung vorliegt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sollte dies umgehend untersuchen.

Fest steht, dass die Presse- und die Meinungsfreiheit  durch die Menschenrechte geschützt wird, welche vor 70 Jahren von der Generalversammlung der Vereinten Nationen genehmigt und verkündet wurden.

Sie legen auch fest, dass niemand willkürlich festgenommen werden, in Haft gehalten oder des Landes verwiesen werden darf.

 

Dr. Robby Schlund, MdB