Uns gehen die Medikamente aus!

 „Gesundheit ist die erste Pflicht im Leben“, so sagte es schon der irische Schriftsteller Oscar Wilde. Doch zunehmende Lieferengpässe von Medikamenten führen zu einer Verunsicherung in der Bevölkerung und Kritik an der aktuellen Regierung.

Im Grundgesetz Artikel 2 Abs. 2 Satz 1 steht geschrieben: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit.“ Es schützt uns nicht vor Krankheit oder dem Tod. Aber es gibt den einzelnen Menschen einen Anspruch auf die in Deutschland gegenwärtig erreichten Regelstandards der Krankenbehandlung, der Gesundheitsvorsorge, der Hygiene, der sozialen und kulturellen Existenzbedingungen teilzuhaben. Dazu gehört eben auch die Arzneimittelforschung und -bereitstellung.

Angesichts der zunehmenden Lieferengpässe für Arzneimittel muss die Regierung dringend handeln. 

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erstellt seit 2017 eine Übersicht über aktuelle Lieferengpässe mit Medikamenten und führt aktuell 529 Arzneimittel auf, die schwer und nicht binnen zwei Wochen zu bekommen sind. Darunter befinden sich u.a. Blutdruckmittel, Antidepressiva und das Schmerzmittel Ibuprofen. Die Landesapothekerkammer Hessen berichtet sogar, dass selbst Notfallmedikamente, die Apotheken laut Gesetz dauerhaft vorrätig halten oder kurzfristig beschaffen müssen, weltweit nicht erhältlich sind. In den vergangenen Jahren haben diese Engpässe deutlich zugenommen: 2015: 40 Meldungen, 2016: 81 Meldungen, 2017: 108 Meldungen und 268 Meldungen im 2018.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte erstellt seit 2017 eine Übersicht über aktuelle Lieferengpässe mit Medikamenten und führt aktuell 529 Arzneimittel auf, die schwer und nicht binnen zwei Wochen zu bekommen sind. Darunter befinden sich u.a. Blutdruckmittel, Antidepressiva und das Schmerzmittel Ibuprofen. Die Landesapothekerkammer Hessen berichtet sogar, dass selbst Notfallmedikamente, die Apotheken laut Gesetz dauerhaft vorrätig halten oder kurzfristig beschaffen müssen, weltweit nicht erhältlich. In den vergangenen Jahren haben diese Engpässe deutlich zugenommen: 2015: 40 Meldungen, 2016: 81 Meldungen, 2017: 108 Meldungen und 268 Meldungen im 2018.

Für Apotheker und Patienten sind die drastisch zunehmenden Lieferengpässe ein echtes Problem. Alternativen wären u.a. das gleiche Medikamente von einem anderen Hersteller zu beziehen oder Ausweichen auf eine geringere oder höhere Dosierung und somit die Einnahme verändern oder sogar die Umstellung auf einen ähnlichen aber anderen Wirkstoff. Und wenn der Patient keine Tabletten mehr hat und ein Lieferengpass besteht, liegt es am Apotheker, eine Alternativ-Lösung zu finden. Der schwarze Peter wird damit von den regierenden Parteien auf die Apotheken vor Ort geschobene. 

Dabei ist doch gerade das Bundesgesundheitsministerium gefordert, sich dringend dem Thema der Arzneimittelversorgung anzunehmen. Der Arzneimittelbreich liegt in der Gesetzgebung des Bundes und Bedarf dringender Überarbeitung, denn die Sparmaßnahmen der letzten Jahre und die damit verbundenen Produktionsverlagerungen ins Ausland zeigen nun ihre folgenschwere Wirkung. Wie Abhängig der Medikamentenmarkt ist, zeigt das Antibiotikum Piperacillin/ Tazobactam – es wird lediglich noch in zwei Werken in China hergestellt. Im Dezember 2016 gab es in einem Werk einen Unfall, sodass nur noch 50 Prozent des eigentlichen Bedarfs hergestellt werden konnten. 

„Die Arzneimittelproduktion muss wieder nach Europa verlagert werden! Die Regierung muss die Rahmenbedingungen dafür schaffen, regionale Anbieter berücksichtigen und endlich eine nationale Strategie für die ausreichend Vorhaltung von sogenannten Notfallmedikamenten einführen.“, sagte Dr. Robby Schlund. 

Die Kernforderungen der AfD im Bereich des Apotheken- und Pharmamarktes sind u.a. den Versand mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln zu verbieten und dafür den Botendienst der Vor-Ort-Apotheken auszubauen, Rabattverträge und Importquote abzuschaffen, denn das  zwingt Apotheker allein aus Preisgründen Importware statt der für den deutschen Markt produzierten Arzneimittel abzugeben. Außerdem soll das Festbetragssystem gestärkt werden, die Nutzenbewertung auf den patentgeschützten Bestandsmarkt ausgedehnt werden und die Ergebnisse der frühen Nutzenbewertung rückwirkend gelten zu lassen.

Die Verschärfung der Überwachung des Arzneimittelverkehrs führte in den vergangenen beiden Dekaden zu einem überproportionalen Bearbeitungsaufwand bei den Vor-Ort Apotheken und dem pharmazeutischen Großhandel. Der durch diese Bürokratisierung gestiegene Aufwand und  Kostendruck lasten auf alleine auf den Schultern der Betroffenen. Die Möglichkeiten der Aufrechterhaltung des gesetzlich vorgeschriebenen Versorgungsauftrags (§47 AMG, §1 ApoG) für die Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel wird dadurch immer unsicherer. Aufgrund der Wettbewerbsverzerrung durch Versandapotheken steigt der Kostendruck zusätzlich und die Bundesregierung weist vorauseilend auf vage EU-rechtliche Bedenken und sieht dabei zu, wie die Existenzgrundlage von nationalen Apotheken und pharmazeutischem Großhandel mehr und mehr erodiert. Analog steigt die Versorgungsabhängigkeit zu den Internet-Apotheken immer mehr, die jedoch im Gegensatz zu den Vor-Ort Apotheken keine gesetzliche Verpflichtung zur Aufrechterhaltung der Versorgung der (inländischen) Bevölkerung haben, weder Nacht- und Notdienste abdecken und weder einer in- noch ausländischen Fachaufsicht unterliegen. Die Fortsetzung dieses Trends führt mit fast mathematischer Berechenbarkeit zu einer Situation, in der das Netz der Vor-Ort Apotheken so stark ausgedünnt sein wird, dass sich die eine flächendeckende Versorgung mit Arzneien nicht mehr zu gewährleisten sein wird, und sich der Staat damit seiner gesetzlichen Fürsorgepflicht entzieht. 

Auch die  Apothekervereinigung ABDA betont, dass sich zwar viele knappe Arzneien durch andere Medikamente ersetzen lassen, doch seien das sind nicht die Mittel, auf die die Patienten eingestellt sind und nicht zwingend die, die sie am besten vertragen. ABDA-Vizepräsident Mathias Arnold spricht sich u.a. für ein Exportverbot lebensnotwendiger Arzneien aus, bei denen Knappheit herrsche. Oft würden Medikamente aus Deutschland nach Großbritannien oder Schweden verkauft, wo die Arzneipreise höher sind. 

„Zusammenfassen ist eine dringende nationale Arzneimittelsicherheitsstrategie unabdingbar, zum Wohle der Patienten, der Apotheken und natürlich der Gesundheit“, so Dr. Schlund.